Rechtliche Hinweise für das Zustandekommen eines Maklervertrages für Käufer
Maklercourtage
Die Käufercourtage in oben genannter Höhe ist bezogen auf den Kaufpreis des Objektes und gilt bei notariellem Vertragsabschluss als verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage richtet sich nach dem
jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Die Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).
Alle hier aufgeführten Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns
von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene
Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Aushändigung mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadenersatzansprüche aus.
Geldwäschegesetz
Als Maklerunternehmen ist Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Zahlung des Kaufpreises beim Immobilienkauf
Ab dem 01.04.2023 darf gemäß §16a GwG bei der Zahlung des Kaufpreises einer Immobilie, unabhängig von Höhe und / oder ob der Kaufpreis im Ganzen oder in Raten gezahlt wird, nicht mittels Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelstein gezahlt werden.